Allgemeine Geschäftsbedingungen



Allgemeine Geschäftsbedingungen des Müritz-Strandhotels
   1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge die mit dem Müritz-Strandhotel - nachfolgend das Hotel - abgeschlossen werden. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Etwaige andere Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Etwas anderes ist nur dann der Fall, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- und Banketträumen sowie anderen Räumlichkeiten des Hotels.
   2. Die Buchung eines Zimmers ist ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Hotelaufnahmevertrages. Dieser kommt durch eine mündliche oder schriftliche Zusage des Hotels zustande. Der Hotelaufnahmevertrag gilt für den jeweiligen Gast des Hotels und verpflichtet diesen sowie diejenigen Kunden, die eine Buchung vorgenommen haben, ohne selbst Gast zu sein. Hat der Dritte für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
      Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
   3. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach vom Kunden und/ oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
   4. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erhält keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.
   5. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ein.
      Preise können nach Vertragsschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Erbringung der Leistung mehr als vier Monate beträgt. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren Gewinn nachweist.
   6. Rechnungen des Hotels sind ohne Fälligkeitsdatum binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, abgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen zu verlangen.
      Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
   7. Buchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Vertrag schriftlich oder mündlich geschlossen wurde. Ein Rücktritt kann grundsätzlich nur im Einverständnis mit dem Hotel unter Berücksichtigung der Regelungen in Ziffer 8 dieser Bestimmungen erfolgen.
      Wird dem Kunden ein einseitiges Rücktrittsrecht vom Vertrag eingeräumt, erlischt dieses Recht, wenn nicht innerhalb der in dem Vertrag eingeräumten Frist der Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel erklärt wird. Ist keine Frist genannt, muss der Rücktritt spätestens einen Monat vor Leistungserbringung gegenüber dem Hotel schriftlich erklärt werden.
   8. Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später storniert wird oder der Kunde nicht erscheint (§ 537 BGB).
      Der Kunde bleibt an den Hotelaufnahmevertrag bzw. seine Buchung auch dann gebunden, wenn er das angemietete bzw. gebuchte Zimmer später nicht mehr benötigt. Es besteht namentlich kein Anspruch des Kunden wegen Störung bzw. Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB, falls er die Hotelzimmer etwa wegen Ausfalls einer Veranstaltung nicht mehr benötigt.
   9. Für Privatpersonen gelten folgende Storno- und Anzahlungsbedingungen:
      Bei Buchungsbestätigungen vier Wochen vor Anreise erbittet das Hotel eine Anzahlung in Höhe von 50%. Die Restsumme zahlt der Kunde bei Anreise. Ein kostenloser Rückritt von der Reservierung kann bis fünf Tage vor Anreise erfolgen. Ansonsten ist das Hotel berechtigt, 80% der Übernachtungskosten in Rechnung zu stellen.
  10. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie der ersparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Hotel überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
      Hat ein Kunde ein Pauschalangebot gebucht, bleibt er auch an dieses gebunden. Er ist verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn er auf das Angebot ganz verzichtet.
      Werden aus einem Pauschalangebot lediglich Teilleistungen storniert, ohne dass sich der Gesamtcharakter des Angebots ändert, werden nur die von den Leistungsträgern zurück erstatteten Beträge ausgezahlt.
  11. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, andernfalls über 23.00 Uhr hinausgehen, kann das Hotel zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal, berechnen.
  12. Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/ oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder die Belange des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/ oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten die in Ziffer 7-9 genannten Bedingungen entsprechend.
  13. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
      Wird eine vereinbarte oder im Rahmen der Anwendbarkeit des Pauschalreiserechts vom Hotel verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
  14. Beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Ein solcher ist gegeben, falls:
         1. Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
         2. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
         3. Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hotels zuzuordnen ist.
         4. Der Kunde eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ohne der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels vornimmt.
      Bei berechtigtem Rücktritt - wie beispielsweise vorstehend geschildert - entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
  15. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann.
      Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Andernfalls ist das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers berechtigt, für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung zu stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Hotel überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
  16. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Freiheit und sexuellen Selbstbestimmung, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Unberührt bleiben ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer vom Hotel etwaig übernommenen Garantie. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  17. Das Hotel haftet dem Kunden für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens bis zu einem Betrag von 3.500 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800 €. Höhere Geldbeträge, Wertpapiere und Kostbarkeiten können nach Rücksprache mit der Rezeptionsleitung bis zu einem Höchstwert der für das Hotel vorgesehenen Versicherungssumme im Hotelschließfach aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt dem Kunden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis von Verlust, Zerstörung und Beschädigung dem Hotel Anzeige macht. Diese Regelungen zur gesetzlichen Hoteliers- bzw. Gastwirthaftung gelten für eine weitergehende Haftung des Hotels entsprechend. Zudem gelten die Haftungsbegrenzungen des Hotels gemäß Ziffer 16 dieser Bestimmungen entsprechend.
  18. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag im Sinne von §§ 688ff. BGB zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen gelten die in Ziffer 16 dieser Bestimmungen erwähnten Haftungsbegrenzungen.
  19. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post- und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch gegen Entgelt - die Nachsendung derselben. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Im übrigen gelten die in Ziffer 16 dieser Bestimmungen erwähnten Haftungsbegrenzungen.
  20. Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Abweichung von § 199 Abs.3 Nr.1 BGB verjähren Schadenersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung bleibt unberührt, ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
      Andere Ansprüche als Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisunabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist, bei Ansprüchen wegen eines Mangels an einer Sache beginnt die Frist mit der Ablieferung.
  21. Der Kunde hat eine besondere Obhutspflicht gegenüber sämtlichen Einrichtungsgegenständen des Hotels und hat desselben im Rahmen der überlassenen Unterkunft für schonende Behandlung zu sorgen. Für Beschädigungen und Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
  22. Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä. sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung, abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, vom Kunden geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden vom Hotel entsorgt werden.
  23. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer etc., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
  24. Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
  25. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Ausnahmen sind nur schriftlich in Absprache mit dem Hotel und bei Bezahlung der hausüblichen Servicekosten/ Korkgeld möglich.
  26. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Landkreis Müritz oder der Ort des Hotels.
  27. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen am nächsten kommen, zu ersetzen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.